Ein Geburtshaus ist ein Ort, der von Hebammen autonom geleitet wird.

Wer kann im Geburtshaus gebären?

Die Geburt im Geburtshaus ist nicht für alle Situationen geeignet. Um im Geburtshaus zu gebären, dürfen Sie keine Risikofaktoren aufweisen und Ihre Schwangerschaft muss physiologisch (ohne Komplikationen) verlaufen.


Die Kriterien für sind folgende

  • Einlingsschwangerschaft in Schädellage.
  • Geburt zwischen der 37. und 41-42. Schwangerschaftswoche.
  • Keine grösseren medizinischen Probleme aufweisen.
  • Normaler Sitz der Plazenta.
  • Ihr vorheriges Baby nicht per Kaiserschnitt entbunden haben.
  • Motiviert und über ausserklinische Geburten informiert sein.
  • Sich bewusst sein, dass es keine Möglichkeit gibt, im Geburtshaus eine Epiduralanästhesie oder andere Schmerzmittel zu erhalten.

Wenn Sie sich für eine Geburt im Geburtshaus interessieren oder mehr darüber erfahren möchten

Nehmen Sie Kontakt mit dem Geburtshaus Ihrer Wahl auf. Die Hebammen werden Ihnen mehr Informationen über das Geburtshaus geben und Ihre Fragen beantworten. Hier der Link zum Geburtshaus in unserem Kanton: https://www.le-petit-prince.ch/