Die postpartale „6-Wochen-Kontrolle“ kann bei Ihrem Gynäkologen oder bei Ihrer Hebamme durchgeführt werden. Während dieser Kontrolle ist die Hebamme nicht befugt, Ihnen ein Verhütungsmittel zu verschreiben. Sie wird auch keine Ultraschalluntersuchung durchführen. Wenn sie der Meinung ist, dass eine Ultraschalluntersuchung notwendig ist, wird sie Sie an Ihren Gynäkologen verweisen.

Punkte, die die Hebamme bei dieser Kontrolle anspricht (nicht vollständige Liste)

Mutter

  • Rückblick auf das Erleben der Schwangerschaft und auf das Erleben der Geburt (wenn Sie das Bedürfnis danach haben).
  • Bilanz der ersten Wochen mit Ihrem Kind/Ihren Kindern, Erleben des Wochenbetts.
  • Körperliche Bestandsaufnahme: eventuelle Schmerzen, Schlaf, klinische Untersuchung (Vitalzeichen, Gewicht, Rektusdiastase, Gesundheit der Brüste, der Gebärmutter, des Damms, Ausfluss, Verdauung, eventuelle Harnwegssymptome…).
  • Sexualität: Wiederaufnahme? Veränderungen des Verlangens? Schmerzen? Diskussion um Verhütung usw.
  • Beziehung zum Partner/zur Partnerin?
  • Pläne ? Zeit für sich selbst ?
  • Unterstützungsnetzwerk, das Ihre Familie umgibt?
  • Beantworten Ihrer Fragen

Baby

  • Ernährung (Art, Häufigkeit, Dauer)
  • Schlafen
  • Allgemeines Aussehen, Verhalten, Entwicklung (Lächeln, Interaktionen, Aktivitäten …)
  • Klinische Untersuchung: Größe, Gewicht, Kopfumfang, Vitalzeichen, Haut, Fontanellen, Augen, Genitalien usw.
  • Rückblick auf die pädiatrische Untersuchung nach 1 Monat.